
Bei den Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für Teppichbodenerzeugnisse kann sich die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen von bisher 6 Monaten auf 5 Jahre verlängern, sofern der Teppichboden nach den Regeln des Fachs verlegt und mittels vollflächigen Verklebens fest mit dem Gebäude verbunden ist. Der betre...
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https://www.raumausstattung.de/wohnen/querverweis-seriennummer-5736.htm
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